Sponsorenwerbung
Aufwandsentschädigung aus dem Empfehlungsbonus
Durch die Provisionen aus dem Patennetwork-Empfehlungsplan hat der Networkpate einen Mehrwert, den es in dieser Form im sozialen Bereich noch nicht gibt.
Mit dem Empfehlungsbonus kann nicht nur die Patenschaft refinanziert werden, auch Gewinne sind durchaus möglich. Die Gewinne können verwendet werden, um weitere Patenschaften abzuschließen, womit sich der Networkpate vermehrt sozial engagieren kann. Der Networkpate kann sich den Bonus auch als Aufwandsentschädigung auf sein Girokonto auszahlen lassen.
Da der Empfehlungsbonus nicht nur auf direkte, sondern auch auf indirekte Empfehlungen ausgeschüttet wird, ist es wichtig, Auszahlungen leistungsgerecht zu reglementieren.
Um sich die Aufwandsentschädigung aus dem Empfehlungsbonus auszahlen lassen zu können, muss die Firstregel berücksichtigt werden. Die Firstregel besagt, dass pro Monat maximal 250 € je persönlich empfohlenem aktiven Networkpaten ausbezahlt werden können.
Die Firstregel ist wichtig, um einerseits ein stabiles Wachstum vom Patennetwork zu fördern. Andererseits wird dadurch niemanden signalisiert, dass man ohne Aktivität Gewinne erzielen kann.
Networkpaten, die in der glücklichen Situation sind, einen aktiven Sponsor bzw. eine starke Ubline zu haben und dadurch einen Empfehlungsbonus erhalten, müssen sich die Aufwandsentschädigung trotzdem erst mit persönlichen Empfehlungen erarbeiten.
Bis zur erreichten Qualifikation können die Gewinne für weitere Patenschaften verwendet werden.
Die Summe einer Patenschaft (10 €) kann auch auf das BackOffice eines direkt empfohlenen Paten transferiert werden (als Geschenk).
Der Empfänger einer transferierten Patenschaft kann diese ausschließlich für die Zahlung einer Networkpatenschaft nutzen, Auszahlungen sind hierbei ausgeschlossen.