Barrierefreibonus
Der Barrierefreibonus ist eine zweckgebundene Provision, die nicht auszahlbar ist. Er ist für regionale und personenbezogene Projekte gedacht. Für den Barrierefreibonus fließen 0,40 € aus jeder direkten und indirekten Empfehlung innerhalb der Matrix - nach dem gleichen Prinzip wie beim Empfehlungsbonus.
1. Barrierefreibonus für regionale Projekte
Der Bonus gibt dem Networkpaten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Projekte er mitunterstützen möchte. Hier kann er zwischen mehreren Projekten auswählen, die von unseren Sternepräsidenten und von der Geschäftsleitung selbst auf der Homepage des Patennetworks ausgeschrieben werden. Mit den Geldern kann er wahlweise eines oder mehrere Projekte gleichzeitig unterstützen. Die Auswahl der Projekte kann er jederzeit neu gestalten.
2. Barrierefreibonus für personenbezogene Projekte
Bei entsprechender Qualifikation kann ein Networkpate persönliche Projekte realisieren.
Dies kann die Anschaffung eines Hilfsmittels, die Finanzierung von persönlicher Assistenz/Pflege oder die Finanzierung baulicher Anpassungen im Eigenheim sein, um Barrieren abzubauen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Projekte für Dritte zu realisieren, etwa Familienangehörige, Freunde und Bekannte.
Für die Realisierung muss der Networkpate eine Anfrage für das Projekt beim Patennetwork einreichen. In einem formlosen Schreiben fasst dieser möglichst ausführlich die Idee und die Kosten seines Projekts zusammen. Nach Freigabe können die Rechnungen beim Patennetwork eingereicht werden. Die Kosten werden aus dem Guthaben des Barrierefreibonus finanziert.
2.1. Bauliche Finanzierung:
Wenn vom Networkpaten ein Treppenlift in seinem eigenen Haus geplant ist, teilt er den Standort sowie den Kostenvoranschlag der Geschäftsleitung des Patennetworks mit. Nach eingehender Prüfung erfolgt die Bewilligung und der Networkpate reicht am Ende seines Projektes die Rechnung beim Patennetwork ein.
2.2. Finanzierung von Therapien:
Für die Kostenübernahme einer Therapie muss dem Patennetwork die Form der Therapie, die Häufigkeit (ob z.B. wöchentlich oder monatlich, befristet oder fortlaufend) mitgeteilt werden. Die Rechnungen können bei Freigabe dementsprechend nacheinander eingereicht werden.
2.3. Assistenzleistungen, Pflegeleistungen:
Diese können genauso (nach Abklärung) aus dem Barrierefreibonus finanziert werden. Der Networkpate lässt dann die Rechnung des Dienstleisters dem Patennetwork zukommen.
2.4. Kostenübername für medizinische Behandlungen:
Auch hierfür kann der Networkpate die Gelder aus seinem Barrierefreibonus verwenden. Er reicht den Kostenvoranschlag sowie die Art der medizinischen Behandlung beim Patennetwork ein, z.B. eine notwendige Zahn-OP. Nach Freigabe kann er die OP aus seinem Barrierefreibonus finanzieren lassen.
3. Qualifikation für die personenbezogenen Projekte:
Damit ein Networkpate seine personenbezogenen Projekte umsetzen kann, muss er sich entsprechend qualifizieren.
Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie viele aktive empfohlene Networkpatenschaften Sie benötigen, um eine gewisse Summe Barrierefreibonus für personenbezogene Projekte zu erhalten.
Jede weitere Patenschaft, die Sie neben Ihrer Basis Networkpatenschaft eingehen, wird ebenfalls als persönliche Empfehlung gewertet.
4. Barrierefreibonus für juristische Networkpaten
Ein juristischer Networkpate, der in seiner Tagesarbeit überwiegend sozial engagiert ist und in dieser einen aktiven Beitrag leistet, um Barrieren abzubauen, bekommt den Barrierefreibonus ausbezahlt zur freien Verfügung (z.B. Behinderten-Vereine, Krankenpflege-Vereine). Der juristische Networkpate ist von der sonst notwendigen Qualifikation ausgeschlossen!
Juristische Networkpaten, die nicht vordergründig in ihrem Wirkungsbereich einen aktiven Beitrag zur Barrierefreiheit leisten, können sich ihren Barrierefreibonus nicht auszahlen lassen.